Technische und organisatorische Sicherung erforderlich
Gefährliche Arbeiten sollen grundsätzlich nicht allein durchgeführt werden. Ist Alleinarbeit vorgesehen, sind geeignete technische oder organisatorische Personenschutzmaßnahmen erforderlich.
Alarmierung, Ortung, Zutritt, Erstreaktion und Rettung müssen zusammenpassen und regelmäßig erprobt werden.