Arbeitsschutzausschuss ist zu bilden
Mehr als 20 Beschäftigte; Teilzeitkräfte werden für diese Schwelle mit 0,5 bzw. 0,75 berücksichtigt.
Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
01 / BESCHÄFTIGTENZAHL
Prüfe beide Pflichten getrennt – mit den seit 29. Mai 2026 geltenden Schwellenwerten für Sicherheitsbeauftragte.
ASA-Zählwert: 35 · Beschäftigte nach Köpfen: 35
02 / ORGANISATION
03 / GEFÄHRDUNG
Zwischen mehr als 20 und weniger als 50 Beschäftigten ist die besondere Gefährdung entscheidend für die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten.
ZWEI UNTERSCHIEDLICHE SCHWELLEN
Die neue 50er-Schwelle des SGB VII ändert nicht die ASA-Pflicht: Ein Arbeitsschutzausschuss ist weiterhin in Betrieben mit mehr als 20 gewichteten Beschäftigten zu bilden.
Mehr als 20 Beschäftigte; Teilzeitkräfte werden für diese Schwelle mit 0,5 bzw. 0,75 berücksichtigt.
Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.
Ab 50 Beschäftigten besteht die grundsätzliche Pflicht. Bei mehr als 20 und weniger als 50 gilt sie nur bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit.
Die verbindliche Zahl wird aus Gefährdung und tatsächlicher Nähe zu den Beschäftigten festgelegt.
ARBEITSSCHUTZORGANISATION
Wir unterstützen bei ASA-Struktur, Sitzungsvorbereitung, Maßnahmenverfolgung und der Auswahl geeigneter Sicherheitsbeauftragter.