01 / BESCHÄFTIGTE

Wie viele Helfer braucht dein Betrieb?

Berechne Mindestbedarf und eine praxistaugliche Reserve für jede besetzte Schicht.

Betriebsart

02 / VERFÜGBARKEIT

Wie muss die Besetzung abgesichert werden?

Der gesetzliche Bedarf muss während der Arbeitszeit tatsächlich verfügbar sein. Die Reserve ist deshalb getrennt vom Mindestwert ausgewiesen.

03 / BRANDGEFÄHRDUNG

Welche betrieblichen Besonderheiten bestehen?

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 % in der Regel ausreichend. Besondere Faktoren erfordern eine individuelle Gefährdungsbeurteilung.

BERECHNUNG VERSTEHEN

Zwei Aufgaben, zwei Berechnungswege

Ersthelfer richten sich nach Zahl der anwesenden Versicherten und Betriebsart. Beim Brandschutz ist die Gefährdungsbeurteilung entscheidend; 5 % sind nur der Regelwert bei normaler Brandgefährdung.

01
ERSTE HILFE

Ersthelfer

2 BIS 20 ANWESENDE

Mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer.

MEHR ALS 20

5 % in Verwaltung und Handel, 10 % in sonstigen Betrieben.

FORTBILDUNG

In der Regel innerhalb von zwei Jahren durch eine Erste-Hilfe-Fortbildung.

VERFÜGBARKEIT

Schicht, Urlaub, Krankheit und Außendienst bei der Personalplanung berücksichtigen.

DGUV Vorschrift 1 § 26
02
BRANDSCHUTZ

Brandschutzhelfer

REGELWERT

Bei normaler Brandgefährdung sind 5 % der Beschäftigten in der Regel ausreichend.

MEHRBEDARF

Unter anderem bei erhöhter Brandgefährdung, vielen Personen, eingeschränkter Mobilität oder großen Flächen.

AUSBILDUNG

Fachkundige Unterweisung einschließlich praktischer Übung mit Feuerlöscheinrichtungen.

WIEDERHOLUNG

Empfohlen nach 3 bis 5 Jahren, bei Änderungen oder erkennbaren Defiziten früher.

ASR A2.2

PASSEND BESETZT

Helfer ausbilden und Reserve sichern.

Wir prüfen den tatsächlichen Bedarf und organisieren die passende Ausbildung für deinen Betrieb.

Schulung gemeinsam planen