83,8 dB(A) · Unterer Auslösewert erreicht oder überschritten
Geeigneten Gehörschutz bereitstellen, Beschäftigte informieren und unterweisen sowie Angebotsvorsorge und technische Lärmminderung prüfen.
Für belastbare Entscheidungen sind repräsentative Messwerte, Expositionsdauer und Messunsicherheit zu dokumentieren.