01 / MUTTERSCHUTZGESETZ
Schutzfristen vollständig berechnen
Plane den Regelfall oder berechne die Frist nach tatsächlicher Entbindung, Früh-, Mehrlings- oder Totgeburt sowie nach einer Fehlgeburt.
FALLÜBERSICHT
Welche Grundfrist gilt?
Die Tabelle trennt Planung, endgültige Berechnung und die seit 1. Juni 2025 geltenden gestaffelten Schutzfristen nach einer Fehlgeburt.
| Fall | Gesetzliche Grundfrist | Wichtige Besonderheit |
|---|---|---|
| Reguläre Lebendgeburt | 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung | Nicht genutzte vorgeburtliche Tage werden bei vorzeitiger Entbindung angehängt. |
| Früh- oder Mehrlingsgeburt | 6 Wochen vor und 12 Wochen nach der Entbindung | Nicht genutzte vorgeburtliche Tage werden ebenfalls angehängt. |
| Kind mit Behinderung | 12 Wochen nach der Entbindung | Ärztliche Feststellung innerhalb von 8 Wochen und Antrag der Frau erforderlich. |
| Totgeburt | 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung | Keine Zwölf-Wochen-Verlängerung; frühere Beschäftigung nach zwei Wochen nur unter gesetzlichen Voraussetzungen. |
| Fehlgeburt ab 13./17./20. SSW | 2/6/8 Wochen nach der Fehlgeburt | Relatives Beschäftigungsverbot; die Frau kann sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären und widerrufen. |
Wann beginnt die reguläre Schutzfrist?
Sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstag. Vor der Geburt kann sich die Frau ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären und dies jederzeit widerrufen.
Was gilt bei einer vorzeitigen Entbindung?
Die nicht genutzten Tage der vorgeburtlichen Schutzfrist werden an die nachgeburtliche Frist angehängt, höchstens 42 Tage.
Wann gelten zwölf Wochen nach der Geburt?
Bei Früh- oder Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag bei ärztlich festgestellter Behinderung des Kindes. Für eine Totgeburt gilt diese Verlängerung nicht.
Welche Schutzfrist gilt nach einer Fehlgeburt?
Ab der 13. Woche zwei, ab der 17. Woche sechs und ab der 20. Woche acht Wochen. Die Beschäftigte kann sich ausdrücklich zur Arbeit bereit erklären.
