Allgemeine Arbeitsschutzunterweisung
Vor Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen, bei neuen Arbeitsmitteln und danach regelmäßig.
Nach DGUV Vorschrift 1 mindestens einmal jährlich; für Jugendliche mindestens halbjährlich.
Arbeitsplatz- und tätigkeitsbezogene Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Notfälle und richtiges Verhalten.
Datum, Inhalt, unterweisende Person und Teilnehmende dokumentieren.