01 / EREIGNIS

Muss der Arbeitsunfall gemeldet werden?

Prüfe anhand von Unfallart und Folgen, ob eine formelle Unfallanzeige erforderlich ist.

Welche Art von Ereignis liegt vor?

02 / FOLGEN

Welche Folgen sind eingetreten?

03 / NICHT VERGESSEN

Auch nicht meldepflichtige Unfälle auswerten

Die Schwelle zur Unfallanzeige entscheidet nicht über Erste-Hilfe-Dokumentation, Durchgangsarzt, interne Meldung oder Ursachenanalyse. Diese Punkte sind separat zu prüfen.

MELDESCHWELLE

Mehr als drei Kalendertage bedeutet: ab dem vierten Tag

Arbeits- und Wegeunfälle sind anzuzeigen, wenn sie den Tod oder eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Kalendertagen zur Folge haben. Sobald der Arbeitgeber davon Kenntnis hat, läuft die Frist für die Anzeige.

01
UNFALLANZEIGE

Keine formelle Unfallanzeige aus diesen Angaben

DEIN FALL

Dokumentation, Erste-Hilfe-Nachweis und betriebliche Ursachenanalyse können trotzdem erforderlich und sinnvoll sein.

FRIST

Die Anzeige ist grundsätzlich binnen drei Tagen zu erstatten, nachdem der Unternehmer von der Anzeigepflicht Kenntnis erhalten hat. Sofortmeldungen bleiben unberührt.

DGUV: Unfallanzeige

AUS EREIGNISSEN LERNEN

Unfall nicht nur melden, sondern Ursachen abstellen.

Wir unterstützen bei Ursachenanalyse, Maßnahmen, Dokumentenanpassung und gezielter Nachunterweisung.

Unfallanalyse anfragen